UNSERIÖS
Viele, vor allem aber kleinere Unternehmen werden derzeit wegen vermeintlicher Verstöße gegen die DSGVO abgemahnt.
Grund hierfür ist die Einbettung von Google-Fonts auf Webseiten, die nicht gesetzeskonform integriert oder unbemerkt nachgeladen werden. Grundlage der "Abmahnungen" ist das unerlaubte bzw. "zufällige" übersenden von Benutzerdaten (wie der eigenen IP Adresse) auf die Server von Google - das lt. DSVGO untersagt ist. Der Besucher muß der Datenerfassung beim betreten der Seite zugestimmt haben.
Hierdurch werden Nutzerdaten an Google® übertragen. Abhilfe kann geschaffen werden, indem Schriften lokal auf der eigenen Website eingebunden werden. Hierzu müssen die Google-Fonts heruntergeladen und auf den eigenen Server hochgeladen werden. Durch diese Vorgehensweise wird die Verbindung zum Google Server getrennt und es findet keine Informationsübertragung an die Google® LLC mehr statt. Das ist aber zu kurz gedacht....
Auch die Verwendung anderer Dienste von Google® wie GMaps, GreCaptcha, GTagmanager und auch Tools anderer Anbieter können zu einer Abmahnung führen.
Empfehlung:
Keine Panik! Sollten Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben: Nicht zahlen. Den Vorgang wegen Betruges selbst zur Anzeige bringen.
Aber: So schnell wie möglich auf die Einbindung von Google-Fonts entweder gänzlich verzichten oder die Schriften lokal auf ihrem eigenen Webserver hosten. Desweiteren sollten Sie unbedingt prüfen, ob ihre Internetpräsenz weitere Plugins oder Tools nutzt, die unbemerkt (!) und automatisch Google®-Fonts nachladen. Ganz nebenbei macht die Entfernung ihre Anwendung in der Regel auch noch schneller, da Ladezeiten eingespart werden. Wie erkenne ich nun, ob meine Seite Schriften nachlädt? Zwischenzeitlich haben sich mehrere Anbieter auf Softwarelösungen für genau dieses Thema spezialisiert. Eine Suche mit "Google Fonts Checker" hilft weiter.
Oft gesehen: Die Startseite einer Domain ist zwar "rechtssicher" ist - aber z.Bsp. ein Kontaktformular auf einer der Unterseiten der Website auf ein reCaptcha® von Google® zurückgreift lädt unerlaubt und ohne Einverständnis des Nutzers Google-Schriften nach. Prüfen Sie am Besten alle Seite ihrer Internetpräsenz. Zu diesem Zeitpunkt ist es ratsam alle Tools von Drittanbietern auf den Prüfstand zu stellen. Brauche ich wirklich eine Anfahrtskarte oder kann ich dorthin verlinken, brauche ich ein E-Mail Formular oder reicht ein E-Mail-Adress-Link?
UPDATE / Neue Entwicklung:
1.) Neuerdings treten Fälle auf, in denen Privatpersonen (also nicht mehr über ein "Abmahn"-anwalt) versuchen, mit zweiseitigen Abmahnbrief versuchen auf den "Zug" aufzuspringen und gegen Zahlung eines Betrages X auf Klage wegen Verstoßes gegen DSGVO-Bestimmungen zu verzichten. Auch ganz schön windig!
2.) Laut dem Computermagazin "CT" ist das Geschäftsmodell der "Abmahnanwälte" wackelig. Nach Prüfung der versandten Rechnungen wurden diverse Berechnungsfehler zugunsten der abmahnenden Anwälte analysiert. So werden die entsprechenden Klagen, insofern sie stattfinden das Geschäftsmodell wahrscheinlich schnell torpdieren.
Es bleibt eine rechtliche Grauzone (basierend auf einem(!) Münchner Urteil). Die Empfehlung auch hier: nicht zahlen, abstellen der Abmahngrundlage und "aussitzen" (oder ist ihre Abmahnung per EInschreiben gekommen?) oder förmlich per Anwalt anworten.